_ anlässlich einer Auseinandersetzung tätlich angegangen worden sei (pag. 3). Die ausgerückten Polizeibeamten hätten vor der F.________(Bar) eine angespannte Stimmung angetroffen. Sämtliche Beteiligten hätten sich mit weiteren Personen im Freien vor der F.________(Bar) und der angrenzenden G.________(Bar) befunden. Sowohl E.________ als auch der Beschuldigte seien offensichtlich angetrunken gewesen. Der bei E.________ durchgeführte Atemlufttest habe ein Resultat von 1.22 Promille ergeben. Der Beschuldigte habe einen Atemlufttest trotz wiederholtem Auffordern verweigert.