7. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 20. Juni 2016 (pag. 130 f.), welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), Folgendes vorgeworfen: 3 «Zwischen dem Beschuldigten und E.________ fand eine tätliche Auseinandersetzung statt. B.________ versuchte die zwei Streitenden zu trennen und wurde dabei vom Beschuldigten ins rechte Handgelenk gebissen, wodurch sie eine Bisswunde erlitt.»