Mit Schreiben vom 6. Juni 2018 teilte Rechtsanwalt D.________ mit, dass er den Beschuldigten nicht mehr vertrete. Gleichzeitig ersuchte er darum, dem Beschuldigten die Frist zur Einreichung einer schriftlichen Begründung um 30 Tage, bis zum 15. Juli 2018, zu erstrecken (pag. 225). Mit Verfügung vom 7. Juni 2018 wurde der Fristerstreckung entsprochen und die Frist zur Einreichung einer schriftlichen Begründung der Berufung bis zum 16. Juli 2018 erstreckt (pag. 227). Am 15. Juli 2018 reichte der Beschuldigte fristgerecht eine schriftliche Begründung ein (pag. 229).