Der Beschuldigte wurde zur Erklärung aufgefordert, ob er mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden sei (pag. 209). Am 9. Mai 2018 teilte Rechtsanwalt D.________ mit, dass der Beschuldigte mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sei (pag. 212). Mit Verfügung vom 14. Mai 2018 wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet und der Beschuldigte aufgefordert, eine schriftliche Begründung seiner Berufung einzureichen (pag. 214). Mit Schreiben vom 6. Juni 2018 teilte Rechtsanwalt D.________ mit, dass er den Beschuldigten nicht mehr vertrete.