_, schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 29. Dezember 2016 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt (pag. 168 f.).