24 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. Januar 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ schuldig erklärt wurde: 1. des Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen durch Führen eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises: 1.1. am 11.07.2016 in Bern; 1.2. am 29.09.2016 in D.________; 2. des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, begangen am 11.07.2016 in Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: