Wie eingangs ausgeführt, ist der Beschuldigte mehrfach wegen Führens eines Personenwagens ohne Führerausweis bzw. ohne Berechtigung vorbestraft. Trotz erfolgten Führerausweisentzugs im Jahr 2010 lenkte er wiederholt ein Fahrzeug. Des Weiteren ist eine Anklage beim Regionalgericht Bern- Mittelland u.a. wegen erneuten Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung hängig, wobei die Unschuldsvermutung gilt. Ferner wird die Uneinsichtigkeit des Beschuldigten durch seine eigenen Aussagen untermauert. So gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, dass ihm sein Führerausweis zu Unrecht entzogen worden sei.