20. Seit seinem Führerausweisentzug führte der Beschuldigte trotz entzogenen Führerausweises mehrfach einen Personenwagen, so dass dem Strafregisterauszug insgesamt sechs Urteile u.a. wegen Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung entnommen werden können (pag. 256 ff.). Am 11. Juli 2016 konnte der Beschuldigte als Lenker eines F.________ (Kontrollschild .________) im Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern und am 29. September 2016 am J.________ (Strasse) in D.________ in einem E.________ (Kontrollschild .