ff.). Wie bereits in Ziffer 16.1.1 ausgeführt, entzog das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern dem Beschuldigten mit Verfügung vom 19. April 2010 den Führerausweis für 17 Monate (pag. 22 ff.). Am 12. April 2011 verfügte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern den Sicherheitsentzug auf unbestimmte Zeit (pag. 25 ff.) und schliesslich wurde mit Entscheid vom 30. August 2012 eine Sperrfrist für immer verfügt (pag. 32).