Dies ist nicht zu beanstanden. Die Kammer erachtet ebenfalls eine Busse in der Höhe von CHF 100.00 als dem Verschulden des Beschuldigten für das sich Entziehen einer Polizeikontrolle angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips erhöht sich die Einsatzstrafe von CHF 100.00 auf CHF 170.00. Bei Bussen ist bei schuldhafter Nichtbezahlung für jeweils CHF 100.00 ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen (VBRS-Richtlinien, S. 4). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. VI. Einziehung und Verwertung