Die Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.00, total ausmachend CHF 2‘400.00, ist daher unbedingt auszusprechen. Zusammenfassend wird der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 2‘400.00, verurteilt.