Weder die Schulden noch der Verlauf des Konkursverfahrens sind in den Akten weitergehend belegt. Der Beschuldigte verfügt folglich über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 5‘048.00. Davon wird eine Pauschale von 30% für den allgemeinen Lebensaufwand (Krankenkasse, Steuern) in Abzug gebracht. Weiter sind 15% für den Ehepartner, weitere 15% für das erste Kind und 12.5% für das zweite Kind als Unterstützungsbeiträge in Abzug zu bringen. Daraus resultiert eine abgerundete Tagessatzhöhe von CHF 60.00.