Mithin könne der Beschuldigte für seine Schulden wieder belangt werden. Aufgrund dieser Umstände sei effektiv von einem tieferen monatlichen Einkommen auszugehen bzw. sei dieses angemessen auf CHF 3‘000.00 zu reduzieren (pag. 275). Das Nettoeinkommen von CHF 5‘048.00 des Beschuldigten wird seitens des Verteidigers nicht weiter in Abrede gestellt. Weder die Schulden noch der Verlauf des Konkursverfahrens sind in den Akten weitergehend belegt.