Damit wäre die Strafe von 30 Strafeinheiten auf 45 Strafeinheiten zu erhöhen. 17.4 Konkrete Strafe für das Fahren ohne Berechtigung (mehrfach begangen) und bedingter Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen Fahrens eines Motofahrzeuges trotz entzogenen Führerausweises eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen als angemessen. Einer Erhöhung der Anzahl Tagessätze steht indessen das Verbot der reformatio in peius entgegen. Damit ist die Geldstrafe auf total 40 Tagessätze festzulegen. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00.