18 gung des drohenden Administrativverfahrens – keine aussergewöhnlichen Umstände für eine erhöhte Strafempfindlichkeit ersichtlich sind. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten markant straferhöhend aus. Damit wäre die Strafe von 30 Strafeinheiten auf 45 Strafeinheiten zu erhöhen.