165, Z. 41). Der Ausweis sei ihm zu Unrecht entzogen worden und er schaue zu, wie seine Firma und seine Familie kaputt gehe (pag. 56, Z. 76 f.). Die Umstände und Folgen des ursprünglichen Führerausweisentzugs sind für das vorliegende Verfahren grundsätzlich nicht von Bedeutung, weshalb vorliegend – auch unter Berücksichti-