In L.________ hat er den Beruf des Goldschmieds erlernt und führt in der Schweiz das M.________ C.________ GmbH (pag. 163). Diese Umstände sind neutral zu werten. Der Beschuldigte hat gemäss Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister vom 09.01.2018 zahlreiche einschlägige Vorstrafen (so etwa Fahren in fahrunfähigem Zustand, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und mehrfaches Fahren ohne Berechtigung; pag. 148 ff.). Dieser Umstand ist stark straferhöhend zu werten.