17 asperierend auf die Einsatzstrafe hinzuzurechnen. Damit erhöht sich die Einsatzstrafe von 18 auf 30 Strafeinheiten. 17.3 Täterkomponenten Die Vorinstanz führt zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag. 221 f., S. 20 f. der Urteilsbegründung): «Der Beschuldigte ist .________ in K.________, L.________ geboren (pag. 42). Er ist .________ Staatsangehöriger und lebt seit 1997 in der Schweiz (pag. 163). In L.________ hat er den Beruf des Goldschmieds erlernt und führt in der Schweiz das M.__