Dennoch entschied er sich das Fahrzeug von den Pikettfeldern der SBB wegzufahren, als ihn die Polizei zwecks Kontrolle und Reifenwechsels anhielt. Er entschied sich, das Kurzzeitparking entgegen der Anweisungen der Polizei zu verlassen und fuhr in unbekannte Richtung davon. Er gewichtete sein Interesse am Führen eines Fahrzeugs höher als den Verstoss gegen die Rechtsordnung. Für den Beschuldigten wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, das Fahrzeug stehen zu lassen und auf die Fahrt zu verzichten. Insgesamt ist in Bezug auf den Strafrahmen von einem leichten subjektiven Tatverschulden auszugehen.