34). Der Beschuldigte lenkte am 11. Juli 2016 beim Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern seinen Personenwagen, als er von der Polizei angehalten wurde. Er widersetzte sich der Anweisung der Polizei, mit seinem Fahrzeug ins eigentliche Kurzzeitparking zwecks Reifenwechsels und Kontrolle zu fahren und verliess das Kurzzeitpar-