Am 12. April 2011 verfügte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern den Sicherheitsentzug auf unbestimmte Zeit (pag. 25 ff.) und schliesslich wurde mit Entscheid vom 30. August 2012 eine Sperrfrist für immer verfügt. Als Beginn dieser Massnahme wurde das Datum der bis dahin letzten bekannten aktenkundigen SVG-Widerhandlung vom 10. Juli 2012 eingesetzt. Die Sperrfrist endet[e] somit am 9. Juli 2017, weshalb ein Gesuch um Wiederzulassung mit Verfügung vom 5. Juni 2016 abgewiesen wurde (pag. 34).