SVG eine Referenzstrafe ab 18 Strafeinheiten vorsehen. Wird der bedingte Vollzug gewährt, dann soll die Verbindungsbusse mindestens CHF 600.00 betragen. Dies entspricht sowohl der aktuellen Fassung (Stand 01.01.2019, S. 10) als auch der zur Begehungszeit geltenden Fassung (Stand 01.07.2015, S. 10). Mit Verfügung vom 19. April 2010 entzog das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern dem Beschuldigten den Führerausweis für 17 Monate (pag. 22 ff.). Am 12. April 2011 verfügte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern den Sicherheitsentzug auf unbestimmte Zeit (pag.