16. Vorbemerkungen Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten wegen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen durch Führen eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen (pag. 171). In der schriftlichen Urteilsbegründung hält die Vorinstanz eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen fest, womit die schriftlichen Erwägungen und das Urteilsdispositiv nicht übereinstimmen.