Dabei stellten sie ihm eine Kontrolle in Aussicht und wiesen ihn an, das Fahrzeug zwecks Kontrolle und Reifenwechsels in das Kurzzeitparking zu lenken. Der Beschuldigte blickte noch kurz zurück – ohne der Polizei jedoch anzuzeigen, dass er infolge allfälligen Platzmangels nicht im Kurzzeitparking halten könne – und lenkte sein Fahrzeug entgegen der polizeilichen Anweisung in Richtung Ausfahrt und fuhr davon. 12 IV. Rechtliche Würdigung