Er hätte auf ihr Einverständnis und auf eine neue Anweisung warten müssen. Die Kammer geht aufgrund der übereinstimmenden und stimmigen Aussagen der Polizisten davon aus, dass es keine solche Andeutungen durch den Beschuldigten gegeben hat und sich dieser infolge anhaltenden Führerausweisentzugs der angekündigten Kontrolle entziehen wollte. Ebenfalls für die fehlende Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht, dass der Beschuldigte den Korridor, in welchem er den Reifenwechsel hat vornehmen wollen, weder von den Pikettfeldern der SBB noch von der Ausfahrt her einsehen konnte.