Diese Anweisungen erfolgten, als der Beschuldigte von den Polizisten angehalten wurde. Dass er dabei nur die Anweisung zum Reifenwechsel, nicht aber jene zur angedachten Kontrolle verstanden haben will, ist unglaubhaft. Dies umso mehr, als dass der Beschuldigte ohne Führerausweis fuhr und sich der Konsequenzen einer Kontrolle bewusst war. Er hatte damit alles Interesse daran, von der Polizei nicht einer Führerausweiskontrolle unterzogen zu werden. Ferner schilderten die beiden Polizisten übereinstimmend und glaubhaft, dass sie keinerlei Zeichen des Beschuldigten wahrgenommen haben.