11 Die beiden Polizisten schildern übereinstimmend und stimmig, dass sie den Beschuldigten auf den platten Reifen hingewiesen und ihn aufgefordert hätten, für den Reifenwechsel und zur Kontrolle ins Kurzzeitparking zu fahren. Ihre Schilderungen sind sachlich und nicht aggravierend. Es ist nachvollziehbar, dass vorliegend nicht nur auf den platten Reifen, sondern auch auf die durchzuführende Kontrolle hingewiesen wurde. Diese Anweisungen erfolgten, als der Beschuldigte von den Polizisten angehalten wurde.