Dieser habe ihm gesagt, er solle ins Kurzzeitparking fahren. Da es dort keinen Platz gehabt habe, habe er diesem per Handzeichen gezeigt, dass er weiterfahren würde. Er sei davon ausgegangen, dass er dies verstanden habe (pag. 55 f., Z. 54-58). Er sei der Polizei nicht davongefahren. Sie hätten ihm nur gesagt, er solle den Reifen wechseln und das habe er gemacht (pag. 57, Z. 114 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er von der Polizei nicht zur Kontrolle angehalten worden sei. Der Polizist hätte ihm nur gesagt, dass er den Reifen wechseln solle. Er habe ihnen gesagt, dass er den Reifen im Kurzzeitparking wechseln werde.