__ zugegen. Der Beschuldigte wurde während des Verfahrens zweimal befragt und bestätigte am 11. Juli 2016 beim Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern durch die Kantonspolizei Bern [Anm.: von G.________ und H.________] auf einen defekten Reifen aufmerksam gemacht worden zu sein (pag. 55, Z. 31-34; pag. 165, Z. 37 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft schilderte der Beschuldigte, dass es auf dem Kurzzeitparking keinen Platz gehabt habe, um den Reifen zu wechseln. Das habe die Polizei auch