Auf eine Verfolgung habe infolge Fusspatrouille verzichtet werden müssen. Die Kammer hat keinen Grund, an den sachlich und neutral abgefassten Ausführungen im Anzeigerapport der Kantonspolizei zu zweifeln. Dem Anzeigerapport kann entnommen werden, dass sich der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug im Parkverbot im Bereich der SBB-Pikettfelder befunden hat und in Richtung Ausfahrt resp. Kurzzeitparking losfuhr, als ihn die Polizei aufgrund eines defekten Hinterrads anhielt. Weiter kann dem Anzeigerapport das Vorhaben einer Kontrolle entnommen werden.