Der Lenker habe angegeben, dass er sich in einem Parkverbot befunden habe und sein Fahrzeug auf die Parkfelder des anliegenden Kurzzeitparkings habe stellen wollen. Er sei aufgefordert worden, das Fahrzeug von der Durchfahrt weg zu stellen und im Kurzzeitparking zu halten, um dort die Kontrolle abseits der Strasse durchführen zu können. Der Lenker sei losgefahren, habe die Anweisung missachtet und habe das Bahnhofparking in unbekannte Richtung verlassen. Auf eine Verfolgung habe infolge Fusspatrouille verzichtet werden müssen.