auf dem Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern, auf den Pikettfeldern der SBB stehend, mit einem platten Hinterreifen festgestellt worden sei. Kurze Zeit später sei das Fahrzeug in Richtung Ausfahrt Kurzzeitparking losgefahren. Der Lenker des Personenwagens sei daraufhin angehalten und auf den defekten Reifen aufmerksam gemacht worden. Der Lenker habe angegeben, den Reifen unverzüglich zu wechseln. Die Weiterfahrt sei dem Lenker mündlich verweigert worden. Der Lenker habe angegeben, dass er sich in einem Parkverbot befunden habe und sein Fahrzeug auf die Parkfelder des anliegenden Kurzzeitparkings habe stellen wollen.