10. Erwägungen der Kammer 10.1 Vorbemerkungen Der Sachverhalt ist weitestgehend unbestritten. Der Beschuldigte lenkte am 11. Juli 2016 ein Fahrzeug mit einem platten Reifen auf dem Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern und wurde dabei von der Polizei angehalten. Dem Anzeigerapport der Polizei vom 30. September 2016 betreffend den Vorfall vom 11. Juli 2016 in Bern kann entnommen werden, dass um 13.30 Uhr das Fahrzeug mit der Kontrollschildnummer .________ auf dem Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern, auf den Pikettfeldern der SBB stehend, mit einem platten Hinterreifen festgestellt worden sei.