Nachdem der Berufungsführer feststellte, dass dazu im Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern nicht ausreichend Platz vorhanden war, deutete er den Polzisten, er werde sich zwecks Reifenwechsel in den Korridor vor dem Kurzzeitparking begeben. Aus der Reaktion der Polizisten schloss der Berufungsführer, dass diese seine Handzeichen verstanden hatten. Der Berufungsführer fuhr sodann in den Korridor, wo er den platten Reifen wechselte.»