Gemäss dem Beschuldigten sei demnach entgegen der Vorinstanz in dubio pro reo von folgendem Sachverhalt auszugehen: «Der Berufungsführer lenkte am 11. Juli 2016 einen Personenwagen mit plattem Reifen im Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern. Die Polizei stoppte ihn und forderte ihn auf, den platten Reifen zu wechseln. Nachdem der Berufungsführer feststellte, dass dazu im Kurzzeitparking des Bahnhofs Bern nicht ausreichend Platz vorhanden war, deutete er den Polzisten, er werde sich zwecks Reifenwechsel in den Korridor vor dem Kurzzeitparking begeben.