Aus diesem Grund sei er in den Korridor gefahren, wo er den Reifenwechsel habe durchführen können. Er habe der Polizei gedeutet, dass es im Kurzzeitparking keinen Platz habe und sei davon ausgegangen, dass sie dies verstanden hätten. Ihm sei seitens der Polizei gesagt worden, er solle ins Kurzzeitparking fahren, indes nur mit der Aufforderung, den Reifen zu wechseln. Von einer Kontrolle der Personalien sei dabei nicht die Rede gewesen. Dass die Polizei, wie es die Vorinstanz dargelegt habe, primär ein Interesse an einer Kontrolle der Personalien des Beschuldigten gehabt habe, lasse sich durch die Akten nicht stützen.