6 Der Beschuldigte brachte in seiner Berufungsbegründung vom 3. August 2018 zum Sachverhalt zusammengefasst Folgendes vor (pag. 269 ff.): Gemäss den Aussagen des Beschuldigten habe er die Aufforderung der Polizei, den Reifen zu wechseln, verstanden und habe dieser Aufforderung im Kurzzeitparking nachkommen wollen, wo es allerdings keinen Platz mehr gehabt habe. Aus diesem Grund sei er in den Korridor gefahren, wo er den Reifenwechsel habe durchführen können.