3. Der Beschuldigte, A.________, sei zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 ausmachend total CHF 900.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 zu verurteilen. 4. Die Beschlagnahmung des Personenwagens E.________ (Stamm-Nr. .________) sei aufzuheben und das Fahrzeug der Eigentümerin, der C.________ GmbH, herauszugeben. 5. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien zu 2/3 dem Beschuldigten und zu 1/3 dem Kanton Bern aufzuerlegen. 6. Die zweitinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen.