In seiner Berufungsbegründung stellte Rechtsanwalt B.________ die folgenden Anträge (pag. 231 f.; Änderungen in den Anträgen kursiv hervorgehoben): «1. Es sei festzustellen, dass die Ziffern I./1. sowie I./2. des Urteils vom 17. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Der Beschuldigte, A.________, sei freizusprechen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsverordnung, angeblich begangen am 11. Juli 2016 in Bern durch sich Entziehen einer Polizeikontrolle (Ziffer I./3. des Urteils vom 17. Januar 2018).