Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) wurde deshalb aufgefordert, der C.________ GmbH die schriftliche Urteilsbegründung gesetzlich zu eröffnen und der 1. Strafkammer die Zustellungsbestätigung zukommen zu lassen (pag. 290 ff.). Mit Verfügung vom 30. Oktober 2018 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland der C.________ GmbH die schriftliche Begründung des Urteils vom 17. Januar 2018 zu und machte sie auf die 20-tägige Frist zur Einreichung einer Berufungserklärung aufmerksam (pag. 296 f.). Innert Frist ist keine Berufungserklärung seitens der C.________ GmbH eingelangt.