Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf zwei Tage festgesetzt. Ferner wurde verfügt, dass der beschlagnahmte Personenwagen E.________ zur Verwertung eingezogen und dem Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland übergeben werde. Der Erlös aus der Verwertung des beschlagnahmten Personenwagens werde zur Deckung der Verfahrenskosten, der Busse und der Geldstrafe verwendet. Ein allfälliger Überschuss sei der C.________ GmbH herauszugeben (pag. 170 ff.).