___ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Fahrens ohne Berechtigung (Führen eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises, mehrfach begangen), Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und wegen Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsverordnung, begangen durch sich Entziehen einer Polizeikontrolle, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 170.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf zwei Tage festgesetzt.