1.1. anfangs September 2013 morgens um 03:30 Uhr im Schlafzimmer der ehelichen Wohnung an der F.________ (Adresse), zum Nachteil seiner Ehefrau C.________; 1.2. in der Zeit zwischen dem 01.04.2004 und anfangs September 2013 in der ehelichen Wohnung an der F.________ (Adresse), jeweils zum Nachteil seiner Ehefrau C.________; 2. der einfachen Körperverletzung, begangen am 04.07.2015 an der G.________ (Adresse), zum Nachteil seiner Ehefrau C.________; 3. der Freiheitsberaubung, begangen am 22.01.2016 zwischen ca. 19:00 Uhr und 24:00 Uhr an der G.________ (Adresse), zum Nachteil seiner Ehefrau C.________;