Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 18. Oktober 2017 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als: I. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Vergewaltigung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 1997 bis 31. März 2004, drei bis vier Mal pro Woche in der ehelichen Wohnung an der F.________ (Adresse), jeweils zum Nachteil seiner Ehefrau C.________, eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Drohung, mehrfach begangen