Eine Einsicht oder positive Entwicklung ist jedoch nicht auszumachen. Auf Frage, ob er die Trennung von seiner Frau akzeptieren könne, gab er an, dass sie sich glaublich wegen des Druckes ihrer Familie trennen wolle oder weil sie Angst habe. Er sei sicher, dass sie glücklich zusammenleben könnten (pag. 421). Der Beschuldigte ist offenbar nach wie vor nicht in der Lage, die Entscheidungen seiner Ehefrau nachzuvollziehen und zu akzeptieren. Unter diesem Titel ergibt sich eine Straferhöhung, die die Strafminderung aufgrund der Alkoholabhängigkeit ausgleicht. 35.3 Strafempfindlichkeit