Zurzeit arbeitet der Beschuldigte temporär bei der N.________, wo er ein Nettoeinkommen von CHF 3‘200.00 erzielt (pag. 657). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, ihm sei eine Festanstellung in Aussicht gestellt worden (pag. 679). Er pflegt gemäss eigenen Angaben regelmässigen Kontakt zu seinen Kindern und kocht am Wochenende für sie. Hingegen habe er kaum Freunde (pag. 680). Er sei früher Gelegenheitstrinker gewesen. Heute habe er keine Zeit mehr dafür (pag. 680). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 645).