34. Busse Tätlichkeiten und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Bezüglich Übertretungsbusse kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 513 f., S. 51 f. der Entscheidbegründung). Für den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen – der Beschuldigte hat siebenmal gegen das Fernhalteverbot gegenüber seiner Ehefrau verstossen und ist dafür rechtskräftig schuldig gesprochen worden (vgl. E.6) – erachtet die Kammer eine Busse von CHF 1‘000.00 als angemessen. Das Verschulden des Beschuldigten wiegt verhältnismässig schwer. Er hat mit seinem Verhalten fehlenden Respekt ge-