33.2 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3‘200.00 (pag. 657) und hat für seine Kinder Unterhaltsbeiträge in der Höhe von insgesamt CHF 800.00 zu bezahlen (pag. 103 ff.). Die Tagessatzhöhe beträgt damit CHF 50.00. 33.3 Bedingter Vollzug Der Beschuldigte ist zwar nicht vorbestraft, hat aber mehrfach während hängigem Verfahren delinquiert. Zu Beschimpfungen ist es jedoch nur einmal gekommen. Unterdessen lebt der Beschuldigte von seiner Ehefrau getrennt, weswegen die Prognose nicht ungünstig ausfällt. Dem Beschuldigten ist daher der bedingte Vollzug gewähren.