30. Asperation mehrfache Drohungen (Vorfälle vom 30. Oktober 2013 und 8. Dezember 2013) Der erstinstanzliche Schuldspruch ist rechtskräftig (vgl. E. 6). Der Beschuldigte hat der Privatklägerin anlässlich beider Vorfälle angedroht, ihr den Hals aufzuschneiden, sie zu zerstückeln bzw. mit der Axt zu töten. Anlässlich des zweiten Vorfalls vom 8. Dezember 2013 hat der Beschuldigte auch mit der Tötung der beiden gemeinsamen Kinder gedroht und seine Absicht noch mittels Gesten und der Selbstverletzung mit einem Messer unterstrichen.