Anfangs September 2013 wurde ein einzelner Vorfall angeklagt, der jedoch im Wesentlichen gleich wie ein Teil der vorangegangenen Taten abgelaufen ist. Die Kammer wird daher für sämtliche Vergewaltigungen, die zahlenmässig nur ungefähr beziffert werden können und zwischen denen ein starker sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, eine Einsatzstrafe bestimmen. 27.1.2 Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Insgesamt wurde die Privatklägerin zwischen dem 1. April 2004 und anfangs September 2013 regelmässig von ihrem Ehemann vergewaltigt.